Unsere AGB
I. Allgemeines
1.
Unseren Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Diese finden in der jeweils gültigen Fassung
Anwendung, auch bei zukünftigen Geschäften zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfte, soweit es sich um eine laufende Geschäftsbeziehung handelt.
2.
Spätestens mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen.
3.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt.
1.
Unsere Angebote sind freibleibend. Abschlüsse und Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch unsere Lieferung
verbindlich. In letzterem Fall ersetzt die Rechnung die Auftragsbestätigung. Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
2.
Rechnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten in Prospekten, Rundschreiben, Preislisten, sonstigen Veröffentlichungen oder in
unserem Angebot und/oder den dazugehörigen Unterlagen sind nur angenähert maßgeblich. Sie sind nur dann für die Beschaffenheit maßgeblich, wenn wir hierauf ausdrücklich schriftlich hinweisen.
3.
Wir behalten uns vor, Abänderungen und Verbesserungen hinsichtlich der Konstruktion, der Materialverwendung und der Ausführung vorzunehmen, soweit der
Vertragszweck nicht erheblich verändert wird und die Änderung für den Kunden nicht unzumutbar erscheint.
4.
An den zum Angebot gehörenden Unterlagen behalten wir uns Eigentum, Urheberrechte und sonstige Rechte vor; Dritten dürfen sie nur mit unserer
Zustimmung zugänglich gemacht werden.
III. Preise
1.
Die Preise gelten ohne besondere schriftliche Vereinbarung für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Lieferungs- und/oder Leistungsumfang ab
Lieferwerk, ausschließlich Montage-, Fracht-, Verpackungs- und Versicherungskosten.
Die Mehrwertsteuer kommt in der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung geltenden gesetzlichen Höhe hinzu.
2.
Die genannten Preise beruhen auf den Kostenfaktoren zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung. Sie gelten für einen Zeitraum von vier Monaten nach
Vertragsschluss bis zur Erbringung der Lieferung oder Leistung. Danach können sie bei Veränderung der Kosten für Material und Energie, der Lohn- und Frachtsätze, der Mehrwert- und Verkehrssteuer sowie sonstigen Änderungen von gesetzlichen Bestimmungen, die sich auf die Betriebskosten auswirken, den am Tag der Rechnungsstellung gültigen Verkaufspreisen angepasst werden. Übersteigt der Preisanstieg die Erhöhung der Lebenshaltungskosten in demselben Zeitraum, kann der Kunde sich vom Vertrag lösen.
3.
Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Die Berechnung erfolgt aufgrund der tatsächlich anfallenden Kosten.
4.
Vereinbarte Pauschalpreise für Montagen schließen Zuschläge für notwendig werdende Überstunden, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit nicht ein. Diese
können zusätzlich berechnet werden.
IV. Zahlung und Verzug
4.
Gerät der Kunde in Verzug, oder kommt er seinen Zahlungsverpflichtungen auf andere Weise nicht nach, wird z.B. ein Scheck nicht eingelöst, sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Kunden ohne Rücksicht auf etwaige Stundungsvereinbarungen sofort zur Zahlung fällig zu stellen. Außerdem sind wir berechtigt, ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung des Kunden auszuführen.
5.
Rechnungsregulierung durch Scheck erfolgt nur nach Absprache mit uns und erfüllungshalber.
6.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Dies gilt nicht für
Schadensersatzansprüche des Kunden aus dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist
ausgeschlossen, wenn der Gegenanspruch nicht aus demselben Vertragsverhältnis stammt.
7.
Die Abtretung der Rechte des Kunden ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig.
V. Lieferzeit
1.
Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung.
2.
Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie bei Eintritt höherer
Gewalt, es sei denn, diese Umstände hätten auf die Liefermöglichkeit keinen Einfluss. Dies gilt auch dann, wenn wir uns bereits in Verzug befinden. Der Kunde ist über Beginn und Ende derartiger Umstände baldmöglichst in Kenntnis zu setzen.
VI. Gefahrübergang und Versand
1.
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden zu dem Zeitpunkt über, in dem die Ware an den Frachtführer übergeben wird, spätestens jedoch dann, wenn die Ware unser Werk verlässt.
2.
Dies gilt auch für Transporte, die von uns selbst ausgeführt werden. Nichtübernahme der Ware oder Unmöglichkeit der Versendung berechtigen uns, die
Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden nach eigenem Ermessen zu lagern und als ab Werk geliefert zu berechnen.
3.
Mit der probeweisen Inbetriebnahme gilt unsere Lieferung/Leistung als fertiggestellt.
Sie gilt als abgenommen mit Ablauf von zwölf Tagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung, wobei in der Mitteilung der Kunde auf die Frist gesondert hinzuweisen ist.
VII. Gewährleistung
Dieselbe Ausschlussfrist gilt entsprechend bei verdeckten Mängeln nach deren Aufdeckung.
Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrags zu verlangen, ohne dass es hierzu einer Fristsetzung bedarf, wenn dies nach den besonderen Umständen nicht geboten ist. Bei Bauleistungen kann der Kunde keine Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.
3.
Schadensersatz ist wegen einer Pflichtverletzung, die auf einer fehlerhaften Lieferung oder Leistung beruht, nur dann geschuldet, wenn uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei der Herbeiführung des Schadens zur Last fällt. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, wenn der Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen wurde.
4.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Ist der Kunde Unternehmer und ist für den Vertrag die VOB/B insgesamt vereinbart worden, gelten die Bedingungen der VOB/B insgesamt. Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentliche Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gilt ansonsten eine Verjährungsfrist von einem Jahr, es sei denn, es lägen Bau- oder Baustoffmängel vor.
5.
Bei Lieferung gebrauchter Ware ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen, soweit der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
VIII. Haftung
1.
Wir haften bei Pflichtverletzungen oder unerlaubten Handlungen in vollem Umfang für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die wir oder einer unserer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig gegenüber dem Kunden verursacht haben. Bei sonstigen Schäden entfällt bei einfach fahrlässigen Handlungen eine Haftung, es sei denn, es handelt sich um eine Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall wird die Haftung auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schäden begrenzt.
2.
Bei durch uns begangenen von uns zu vertretenden Pflichtverletzungen, die nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werks bestehen, hat der Kunde das Recht, sich unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zu lösen. Bezieht sich die Pflichtverletzung nur auf einen Teil der Leistung, ist der Kunde nur dann berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen, wenn die teilweise Erfüllung des Vertrags für ihn ohne Interesse ist. Eine Lösung vom Vertrag ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung nicht von uns zu vertreten ist.
Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, entfällt bei einfacher Fahrlässigkeit die Haftung ganz, es sei denn eine nach dem Vertrag uns obliegende wesentliche Hauptpflicht wäre verletzt worden. In diesem Fall wird die Haftung auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schäden begrenzt.
IX. Eigentumsvorbehalt und Sicherheit
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung unserer Saldoforderung und zwar auch dann, wenn der Kunde Zahlung auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet hat. Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, bleibt der Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Begleichung der aus der Geschäftsverbindung entstandenen Gesamtverbindlichkeiten einschließlich etwaiger im Interesse des Kunden eingegangener Eventualverbindlichkeiten bestehen.
2.
Verarbeitung oder Umbildung von uns gelieferter noch in unserem Eigentum stehender Waren erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne dass hierdurch für uns Verbindlichkeiten erwachsen. Erlischt unser Eigentum durch Vermischung oder Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass wir Miteigentum an der neuen Sache wertanteilsmäßig erwerben, wobei Grundlage der Wertbemessung die Höhe des Rechnungswertes ist.
3.
Der Kunde tritt mit Vertragsschluss alle ihm zustehenden Forderungen einschließlich Saldenforderungen aus Kontokorrentvereinbarungen aus einem Verkauf, einer Be- und Verarbeitung oder Verbindung der von uns gelieferten Waren an uns sicherungshalber ab. Dies gilt auch für sonstige Ansprüche gegen Dritte, die dem Kunden in Zusammenhang mit der Ware zustehen. Wir nehmen die Abtretung an. Die Abtretung ist der Höhe nach beschränkt auf den Lieferwert der laut unserer Rechnungen gelieferten Waren.
Der Kunde ist verpflichtet, bei Zahlungsverzug auf unsere Aufforderung die Abtretung offen zu legen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Wir sind auch berechtigt, unsererseits die Abtretung dem Schuldner des Kunden gegenüber in diesem Fall offen zu legen und ihn zur Zahlung an uns aufzufordern.
4.
Die gelieferte Ware darf ohne unsere Zustimmung weder verpfändet noch anderweitig sicherungsweise übereignet werden. Sollten Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen wollen, ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.
5.
Bei Pflichtverletzungen des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, unseren Eigentumsvorbehalt geltend zu machen und sofort die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Die Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehalts stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar.
6.
Übersteigt der Wert der vom Kunden bestellten Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl des Kunden verpflichtet.
X. Datenschutz
Wir nehmen den Schutz Ihrer Daten ernst und verwenden Ihre Daten stets datenschutzkonform gem. der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vom 25.05.2018.
Informationspflichten gem. § 13 und § 14 DSGVO:
1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Gollub Anlagentechnik GmbH & Co. KG ■ Krackser Str. 188 ■ 33689 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Beckmann
(E-Mail: beckmann@gollub-anlagentechnik.de ■ Tel. 05205 9155280)
2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Herr Siegfried Szillies ■ Im Loholz 20 ■ 32657 Lemgo ■ E-Mail: buero@szillies.de
3. Zwecke, für die personenbezogene Daten verarbeitet werden:
Die personenbezogenen Daten werden für die Durchführung der Auftragsbearbeitung verarbeitet.
4. Rechtsgrundlagen, auf Grund derer die Verarbeitung erfolgt:
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt i. d. R. aufgrund der Erforderlichkeit zur Erfüllung eines Vertrags gemäß Artikel 6 Abs. 1 lt. b) DSGVO. Die Erhebung personenbezogener Daten kann überdies zur Wahrung berechtigter Interessen der Firma (vgl. Artikel 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO) erfolgen, z. B. Nutzung der E-Mailadresse oder Telefonnummer des Kunden zur Kontaktaufnahme.
Werden personenbezogene Daten erhoben, ohne dass die Verarbeitung zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist oder auf berechtigten Interessen der Firma beruht, erfolgt die Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung nach Artikel 6 Abs. 1 lit. a) i. V. m. Artikel 7 DSGVO.
5. Datenkategorien und Datenherkunft:
Wir verarbeiten folgende Kategorien von Daten, die wir von Ihnen selbst erhalten oder erhoben haben:
- Anrede und Titel
- Vor- und Zuname
- Anschrift
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer Festnetz und/oder Mobilfunk
- Faxnummer
- Bankdaten
- Kundennummer
- Technische Infos
Im Rahmen Ihrer Auftragsbearbeitung werden Ihre Daten möglicherweise an externe Dienstleister weitergegeben, mit denen wir zur Erfüllung des Auftrags (z.B. Bestellungen an Lieferanten) zusammenarbeiten.
Firmenintern erfolgt ein Zugriff Ihrer Daten seitens der Firma Gollub Anlagentechnik GmbH & Co. KG.
Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Auftragsbearbeitung gespeichert.
Nach Beendigung des Auftrags werden die Daten nach Artikel 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO aufgrund von steuer– und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten gespeichert und nach deren Ablauf gelöscht.
8. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:
- das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO,
- das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO,
- das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO,
- das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO,
- das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO,
- das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO,
- das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO
- das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen zu können, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung hierdurch berührt wird
Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt ist.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
40102 Düsseldorf
XI. Gerichtsstand
1.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als Gerichtsstand der Ort unseres Firmensitzes vereinbart. Der Kunde, der nicht Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, kann an diesem Gerichtsstand verklagt werden, wenn er keinen inländischen Wohnsitz oder Aufenthalt hat oder ein solcher bei Klageerhebung nicht bekannt ist.
2.
Für alle Vereinbarungen und Rechtshandlungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. Die Anwendung der einheitlichen Kaufgesetze ist ausgeschlossen.
Gollub Anlagentechnik GmbH & Co. KG
Krackser Str. 188
33689 Bielefeld
Telefon: 05205 – 9155280
Fax: 05205 – 9155289
E-Mail: info@gollub-anlagentechnik.de
Geschäftsführer: Marco Beckmann
Registergericht: Amtsgericht Bielefeld
Handelsregister Nummer: HRA 14545
USt-Identifikationsnummer: DE 227088076
Inhaltlich Verantwortlicher gem. § 6 MDStV: Marco Beckmann
info@gollub-anlagentechnik.de
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